Garantie / Gewährleistung

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40 Jahre Garantie auf Dichtigkeit von Poolbecken

1. Was wird garantiert?

Upoolia gibt auf die gelieferten PP-Pools eine Garantie über 40 Jahre gegen Osmose und auf die Dichtheit des PP-Poolkörpers.

2. Was sind die Garantiebedingungen?

Der Pool muss nach den zum Kaufdatum aktuellen Bauanleitungen der Upoolia GmbH gebaut worden sein. Der Bau muss gemäß der Upoolia Anleitung vollständig dokumentiert sein. Ausgenommen von der Garantie sind Pools mit Abweichungen beim Poolbau insbesondere solche die zu einer Schwächung der äußeren Strukturen führen, sowie stumpfe Gewalt, künstliche Hitze, Verwendung unsachgemäßer Chemikalien, eine unzureichende (nicht Anleitungskonforme) Drainage, Bau in Hochwassergebieten und bei instabilen Bodenverhältnissen. Weiterhin sind Frostschäden nicht Garantiebestandteil. Beim Überwintern müssen die Rohrleitungen und Skimmer immer komplett entleert sein und eisfrei bleiben. Zum Überwintern muss immer ein Eisdruckpolster diagonal oder längs und quer im Pool eingesetzt sein. Der Wasserstand sollte beim Überwintern mindestens 5 cm oberhalb der obersten Stufe und unterhalb der Skimmerunterkante liegen. Die Ausführung der jährlichen Einwinterung ist mit einem Pool-Bild mit Zeitungsausschnitt zu dokumentieren und bei Garantiefällen vorzulegen. Bei stärkeren Regenfällen, die zum Ansteigen des Wassers im Pool führen können, muss der Wasserstand geprüft und ggfs. abgepumpt werden. Zwischen dem Hohlraum unter der Treppe und dem Schwimmwasserbereich bestehende Wasserdurchlässe verursachen keine Undichtigkeit des Poolkörpers und sind keine Herstellungsfehler.

5 Jahre Garantie auf die Funktion der Rollschutzabdeckungen Starlight und Evole von Walter sowie 3 Jahre Garantie auf die Rollschutzabdeckung Upoolia Saveguard

1. Was wird garantiert?

Die Upoolia GmbH garantiert seinen Käufern für alle auf der Webseite www.upoolia.com gekauften Rollschutzabdeckungen der oben genannten Typen eine Schutz und Anbdeckungssicherheit über 5 Jahre bzw. 3 Jahre. Die Farbechtheit kann über diese Zeit nicht gewährt werden. Weiterhin können Verschmutzungen dauerhafte Verfärbungen verursachen die nicht Garantiebestandteil sind. Die verlängerte Garantie beginnt mit Abschluss des Kaufvertrags.

Sollte das erworbene oben benannte Artikel in der Garantiezeit reisen oder die Abdeckungsfunkton verlieren, wird die Upoolia GmbH – unabhängig vom Bestehen eines gesetzlichen Gewährleistungsfalls – unentgeltlich nach seiner Wahl entweder einen Ersatz liefern oder reparieren. Der Ausbau des alten und der Einbau wird hierbei jedoch nicht geschuldet.

Die gesetzlichen Mängelgewährleistungsansprüche – inkl. von ggf. vorhandenen Verjährungsverlängerungen – werden durch diese Garantie nicht eingeschränkt und können vom Käufer unabhängig von ihr geltend gemacht werden.

Diese Garantie gilt nur für Produkte, die von Kunden mit Wohnsitz in der Europäischen Union, den EWR-Staaten und der Schweiz erworben und in diesen Ländern aufgestellt wurden.

2. Wann ist die Garantie ausgeschlossen?

Ansprüche aus dieser Garantie sind ausgeschlossen, wenn der Käufer oder Dritte die eignungseinschränkung vorsätzlich oder fahrlässig verursacht haben oder den Defekt nachweislich durch unsachgemäße Behandlung eingetreten ist; als unsachgemäße Behandlung gelten Handlungen, die den der Lieferung beigelegten Handlungsanleitungen widersprechen.

Wie ist die Garantie geltend zu machen?

Um die Garantie in Anspruch zu nehmen, müssen Sie die Upoolia GmbH über den Garantiefall informieren und den Kaufvertrag sowie diese Garantie vorlegen. Hierzu können Sie folgende Kontaktdaten verwenden:

Upoolia GmbH
Reichenbachstr. 27-31
68309 Mannheim

Telefon: +49 (0) 621 121 87 20
E-Mail: info@upoolia.com

Gewährleistung

Über den gesetzlichen Gewährleistungsanspruch hinaus gewähren wir, bei den mit dem Gewährleistungssiegel gekennzeichneten Artikeln, eine auf 5 Jahre erweiterte Gewährleistung. Die Gesetzliche Gewährleistung geht über 2 Jahre. Bitte beachten Sie die Unterschiede zwischen Garantie und Gewährleistung. Die Gesetzliche Garantie geht über 6 Monate. Bei der Garantie hat der Hersteller alle in der Garantiezeit entstehenden Schäden am Artikel zu beheben, ausgenommen sind Schäden, die durch unsachgemäße Handlungen beim Kunden entstehen, wobei die Beweislast beim Hersteller liegt. Bei der Gewährleistung hat der Hersteller nur eine Reparatur oder einen Ersatz zu leisten, sofern es sich um einen versteckten Mangel handelt, der gleich oder später zu Schäden führt und der beim Kauf so nicht erkennbar war. Bei der Gewährleistung liegt die Beweislast beim Kunden.

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